Zweiter Monitoring-Bericht der Bundesregierung enttäuscht die Recyclingbranche


(Berlin) Gesetzgeber muss Korrekturen am Kreislaufwirtschaftsgesetz vornehmen:

Die drei Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM haben in einer gemeinsamen Stellungnahme auf den zweiten Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der gewerblichen Sammlung enttäuscht reagiert. Nach wie vor scheint die Politik im Bund und den Ländern nicht nachvollziehen zu können, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die privaten Recyclingunternehmen bei der Sammlung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten massiv zugunsten kommunaler Unternehmen behindern. Kritisiert wird, dass sich der Monitoring-Bericht auf eine Datenbasis der Studie stützt, die nach Aussage der Autoren der Studie für die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern "nicht in der Detailtiefe auswertbar waren, welche erforderlich gewesen wäre". Davon abgesehen sei es unzulässig, von den bloßen Zahlen der bestandskräftigen Verbote für gewerbliche Sammlungen auf die tatsächliche Dimension der Verdrängung privater Recyclingunternehmen durch Kommunalbetriebe zu schließen.

KrWG errichtet hohe Hürden für gewerbliche Sammlung:

Der zweite Monitoring-Bericht blendet nach Ansicht von bvse, BDSV und VDM aus, dass durch die hohen Hürden, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gewerblichen Sammler bei der Anzeige der Sammlungen errichtet hat, viele privatwirtschaftliche Sammlungsaktivitäten von Vorneherein zunichtegemacht worden sind und immer noch werden. Nur ganz wenige private Unternehmen, deren Unternehmenszweck die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten ist, haben die finanziellen und administrativen Mittel, die Abwehr unberechtigter Verbote der Behörden bis zum Bundesverwaltungsgericht zu tragen. Viele gewerbliche Sammler haben auf dem langen Hindernisparcours schlicht aufgegeben und sind für immer vom Markt verschwunden. In die Lücke sind Kommunalbetriebe gesprungen, die sich um Rentabilität letztendlich nicht sorgen müssen. Der Hausmüllgebührenzahler hat im Zweifel immer für entstandene Verluste aufzukommen. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass in den Bundesländern vielfach zwar keine Untersagungen ausgesprochen wurden, die Sammlungen aber nur befristet oder mit Auflagen erlaubt wurden. Mit dieser Verfahrensweise versuchen die Behörden, den Bestandsschutz von Sammlungen auszuhöhlen.

Gesetzgeber muss korrigieren:

Die Verbände der privaten Recyclingwirtschaft müssen befürchten, dass diese Negativentwicklung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 4.15) noch zusätzlichen Auftrieb erhalten hat. Es sei eine eindeutig irrige und europarechtswidrige Ansicht, dass nach dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts der Anteil privater Wertstoffsammlungen (gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen) maximal 15 Prozent betragen darf, d.h. die restlichen 85 Prozent für kommunale Sammlungsaktivitäten reserviert sind. Selbstverständlich müssen sich kommunale Sammlungen dem Leistungsvergleich mit privatwirtschaftlichen Sammlungen stellen. Indessen ist neue Rechtsunsicherheit geschürt worden, die abermals viele gewerbliche Sammlungsaktivitäten zunichtemachen wird. Hier sollte sich der Gesetzgeber klar dazu positionieren, privatwirtschaftliches Engagement zu fördern anstatt Kommunalstrukturen mit einem Schutzzaun zu umgeben. In dem anderen Urteil vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 5.15) hat das Bundesverwaltungsgericht immerhin deutlich herausgestellt: Gewerbliche Sammlungen sind ein bedeutungsvoller Beitrag zur Ressourceneffizienz, die innerhalb des Kanons der umweltverbessernden Maßnahmen besondere Priorität genießt.

Neutralität der zuständigen Behörden herstellen:

Im Gegensatz dazu steht nach wie vor, dass die vorgegebenen Neutralitätsanforderungen an die zuständigen Behörden in vielen Bundeländern faktisch nicht gegeben sind. Dies wird auch von der Studie "Metallschrottbranche: Mehr Wettbewerb auf dem Weg zur Recyclingwirtschaft" von Herrn Prof. Dr. Justus Haucap ebenfalls festgestellt. Insofern ist zumindest zu begrüßen, dass im vorliegenden Monitoring-Bericht die Bundesländer aufgefordert werden, entsprechende Neuregelungen vorzunehmen. Die Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM stellen nämlich nach wie vor fest, dass Kommunen versuchen auch mit dem Mittel des Ordnungsrechts gewerbliche Sammler zugunsten von kommunalen Sammelaktivitäten zurückzudrängen.

Private Entsorgungsunternehmen sichern hochwertige Verwertung:

Positiv wertet die Recyclingbranche auch, dass der Bericht hervorhebt, dass im Vergleich der privaten Sammlungen und der Sammlungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen die Quantität der Verwertung im Ergebnis steigern, da die Menge der von ihnen sortenrein erfassten Abfälle tendenziell höher ist. Der Monitoring-Bericht stellt weiter fest, dass gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen wesentlich zur Verbesserung von Qualität und Quantität der Altmetallsammlungen beitragen. Ein ähnliches Bild ergebe sich auch für Altpapier. Dies zeige, so die Recyclingbranche, dass den privaten Sammelunternehmen eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt werde, die tendenziell von kommunalen Sammlungen nicht erreicht werden könne.

Quelle: Verband Deutscher Metallhändler e. V. - Presseinformation vom 26.10.2016  


Der VDM vertritt seit 1907 die Interessen des NE-Metallgroßhandels und der NE-Metall-Recycling-Wirtschaft. Dazu gehören Neumetalle, Altmetalle sowie Strategische Sondermetalle. Seine über 200 Mitglieder repräsentieren etwa 800 Firmen bzw. Niederlassungen und decken rund 90 Prozent des Metallmarktes in Deutschland und Österreich ab. Hinzu kommen zahlreiche Unternehmen aus anderen europäischen Staaten. Hütten- und Schmelzbetriebe gehören ebenso zur Mitgliedschaft wie Händler, Recycler, an der Londoner Metallbörse (LME) tätige Broker und andere Spezialisten der Metallwirtschaft. Die Mitglieder des VDM generieren einen Umsatz von 25 bis 30 Milliarden Euro, bewegen etwa 20 Millionen Tonnen Metalle und beschäftigen rund 25.000 Mitarbeiter.

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