Umweltministerium schafft ohne Not bürokratisches Monster

Der VDM kritisiert den unlängst vorgelegten Arbeitsentwurf zur 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung scharf. Hinter diesem sperrigen Titel verbergen sich gleich zwei Rechtsverordnungen, die 2015 novelliert werden sollen: Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung.

Beide Verordnungsentwürfe sind nach Ansicht des VDM völlig überzogen. „Der Entsorgungsfachbetrieb existiert seit rund zehn Jahren und hat die Branche definitiv weiter gebracht. Das bisherige System funktioniert gut, stellt die erforderliche Überwachung sicher und hat sich bewährt,“ betont VDM Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz. Der jetzt vorgelegte Verordnungsentwurf sei dagegen überflüssig, denn es bestehe auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen schlichtweg kein Regelungsbedarf. „Bleibt es bei dem Entwurf, dann wird sich nicht nur die Zahl der Überwachungsaudits deutlich erhöhen, sondern auch die bürokratischen Anforderungen werden massiv steigen. Wir befürchten Kostensteigerungen für die Zertifizierung von rund 25 Prozent“, so Schmitz.

Grundsätzlich begrüßt wird die Initiative zur Novellierung der Abfallbeauftragten-verordnung. Die bisherige Verordnung stammt aus dem Jahr 1977 und passt an vielen Stellen nicht mehr zum heutigen Abfallrecht. Allerdings schießt auch hier der Verordnungsgeber deutlich über das Ziel hinaus. Der Anwendungsbereich wird auf fast alle Plätze der Metall-Recycling-Wirtschaft ausgedehnt, ohne dass hierfür eine schlüssige Begründung genannt wird. Die Anforderungen an den Abfallbeauftragten sind extrem hoch und gehen zum Teil in den privaten Bereich hinein. Gefordert wird beispielsweise, dass der Abfallbeauftragte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben muss, es sei denn, dass dadurch die Interessen des zur Bestellung Verpflichteten nicht gefährdet sind. „Was bedeutet das konkret und wer bitte soll das in der Praxis überprüfen?“ fragt VDM Vorstandsmitglied und Umweltexperte Peter Kasimir.

Die Anforderungen der vorgelegten Verordnungsentwürfe sind in vielen Teilen identisch, insbesondere bei den persönlichen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit) und den geforderten Schulungsinhalten. Sinnvoll wäre es deshalb, bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben auf einen zusätzlichen Abfallbeauftragten zu verzichten. Dies wäre ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung.

„Während die Bundesregierung von Entbürokratisierung redet, schafft hier das Bundesumweltministerium ein bürokratisches Monster, ohne dass dadurch ein Mehr an Umweltschutz gewährleistet wird“, betont Kasimir. Der VDM weist darauf hin, dass ein mittelständisches Metallrecyclingunternehmen schon heute durchschnittlich über 100.000 Euro jährlich nur für die Abwicklung bürokratischer Aufgaben ausgibt.


Quelle: Verband Deutscher Metallhändler (VDM) - Presseinformation vom 24.08.2015

Der VDM vertritt seit 1907 die Interessen des NE-Metallgroßhandels und der NE-Metall-Recycling-Wirtschaft. Dazu gehören Neumetalle, Altmetalle sowie Strategische Sondermetalle. Seine über 220 Mitglieder repräsentieren etwa 700 Firmen bzw. Niederlassungen und decken rund 90 Prozent des Metallmarktes in Deutschland und Österreich ab. Hinzu kommen zahlreiche Unternehmen aus anderen europäischen Staaten. Hütten- und Schmelzbetriebe gehören ebenso zur Mitgliedschaft wie Händler, Recycler, an der Londoner Metallbörse (LME) tätige Broker und andere Spezialisten der Metallwirtschaft. Die Mitglieder des VDM generieren einen Umsatz von 25 bis 30 Milliarden Euro, bewegen etwa 20 Millionen Tonnen Metalle und beschäftigen rund 25.000 Mitarbeiter.

Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung des Internetangebots verwenden wir Cookies.

Bitte legen Sie fest, welche Cookies Sie zulassen möchten.

Diese Cookies sind für das Ausführen der spezifischen Funktionen der Webseite notwendig und können nicht abgewählt werden. Diese Cookies dienen nicht zum Tracking.

Funktionale Cookies dienen dazu, Ihnen externe Inhalte anzuzeigen.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen wie unsere Webseite genutzt wird. Dadurch können wir unsere Leistung für Sie verbessern. Zudem werden externe Anwendungen (z.B. Google Maps) mit Ihrem Standort zur einfachen Navigation beliefert.

  • Bitte anklicken!