Gewerbliche Sammlungen: BVerwG stoppt ausufernde Untersagungspraxis von Kommunen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat gestern mit zwei Entscheidungen die Rechte von gewerblichen Sammlern erneut klar gestärkt. Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Rohstoff- und Wasserwirtschaft e. V., lobte die Entscheidungen: „Der BDE begrüßt die Urteile außerordentlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere klargestellt, dass eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union durch Überlassungspflichten zugunsten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nur sehr eingeschränkt zulässig ist.“

Kurth kritisierte die ausufernde Untersagungspraxis von gewerblichen Sammlungen einiger Kommunen scharf: „Diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts setzen den Untersagungsexzessen von gewerblichen Sammlungen in einigen Regionen Deutschlands ein Ende. Die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung darf nicht im Belieben von Lokalfürsten stehen. Alle zuständigen Abfallbehörden müssen künftig mit Augenmaß über etwaige Untersagungen von gewerblichen Sammlungen entscheiden.“

Kurth zeigte sich besorgt darüber, dass die Politik zunehmend nicht mehr in der Lage sei, die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen zu vertreten: „Wir bedauern, dass es immer häufiger nur noch gerichtlich möglich ist, die Interessen des Mittelstandes gegen die öffentliche Hand zu verteidigen. Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt regelmäßig gegen die Kommunen geurteilt, wenn es um die Untersagung von gewerblichen Sammlungen geht.“

Das BVerwG hatte im Fall eines gewerblichen Altkleidersammlers klargestellt, dass kein genereller Schutz des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen die Konkurrenz durch gewerbliche Sammler besteht. In einem weiteren entschiedenen Fall zur gewerblichen Sammlung von Altmetallen urteilten die Leipziger Richter, dass die Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Altmetallen bei Kleinsammlern nicht überspannt werden dürften.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) - Presseinformation vom 01.07.2016

Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung des Internetangebots verwenden wir Cookies.

Bitte legen Sie fest, welche Cookies Sie zulassen möchten.

Diese Cookies sind für das Ausführen der spezifischen Funktionen der Webseite notwendig und können nicht abgewählt werden. Diese Cookies dienen nicht zum Tracking.

Funktionale Cookies dienen dazu, Ihnen externe Inhalte anzuzeigen.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen wie unsere Webseite genutzt wird. Dadurch können wir unsere Leistung für Sie verbessern. Zudem werden externe Anwendungen (z.B. Google Maps) mit Ihrem Standort zur einfachen Navigation beliefert.

  • Bitte anklicken!