BDE zum VerpackG: Wer jetzt überzieht, riskiert das Scheitern

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. weist den Beschluss des Umweltausschusses des Bundesrates zum Verpackungsgesetz (VerpackG) als erhebliches Risiko für das Zustandekommen des Gesetzes zurück.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf von Bundesministerin Hendricks ist sicherlich hinter vielen Erwartungen zurückgeblieben. Er beinhaltet aber ambitionierte und gute Recyclingquoten und darüber hinaus die Schaffung einer Zentralen Stelle, um endlich Vollzugsdefiziten abzuhelfen. Er ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Diskussionen zwischen allen Beteiligten. Wer jetzt nach der jahrelangen Vorarbeit auch diesen Kompromiss der Bundesregierung ablehnt, riskiert, dass wir angesichts der Kürze der verbleibenden Gesetzgebungszeit keinerlei Verbesserung bei den Recyclingquoten erreichen und wieder auf die nächste Legislaturperiode vertröstet werden. Dies wäre ein schwerwiegendes Versäumnis.“

Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte appelliert, wieder zur Ursprungsposition des Bundesrates von vor über einem Jahr zurückzukehren und hatte damit weitgehenden kommunalen Forderungen zum Teil entsprochen. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte es hingegen keine Mehrheit für eine weitergehende Kommunalisierung gegeben.

Auch BDE-Vizepräsident Herwart Wilms, Geschäftsführer REMONDIS, appellierte mit Nachdruck, den im Bundeskabinett gefundenen Kompromiss jetzt ohne Veränderungen im Bundestag und Bundesrat zu beschließen: „Die Entwicklung der Lizenzmengen im ersten Quartal 2017 zeigt, dass eine Stabilisierung des Systemgeschäfts erfreulicherweise gelingt. Wir können aber mit einer Klärung der künftigen Spielregeln in einer Zentralen Stelle auf keinen Fall weitere Jahre warten. Die Schaffung der Zentralen Stelle und das Bekenntnis zu mehr Recycling müssen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.“

Quelle: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) - Presseinformation vom 27.01.2017

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