Kreislaufwirtschaftsgesetz – Eine Bremse für die Recyclingtechnik?

Ende der 1980er Jahre drohte die Bundesrepublik Deutschland von einer Abfall-Lawine überrollt zu werden. Eine immer stärker wachsende Menge an Wohlstandsmüll stand einer begrenzten Kapazität an vorhandenen Müllverbrennungsanlagen und Deponien gegenüber. Zudem formierte sich aus der Bevölkerung ein immer breiterer Widerstand gegen den Bau neuer Deponien, was die Situation noch verschärfte.

Den drohenden Entsorgungsnotstand im Blick, suchte die Politik nach strukturellen Lösungen für das Müllproblem. In Folge dessen erweiterte man im Jahr 1994 das bis dahin zweigleisige Abfallsystem um die sogenannte Produzentenverantwortung und schuf damit einen dritten Entsorgungspfad.

Pfad 1 folgt dem Grundsatz, dass jeder gewerbliche Abfallbesitzer seine Abfälle auch selbst entsorgen muss (Verursacherprinzip). Wenn dieser keine eigenen Entsorgungsanlagen hat, sind private Entsorgungsunternehmen zu beauftragen.

Pfad 2 besagt, dass für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten die Kommunen zuständig sind.

Pfad 3 verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verpackungen und Produkten, diese zurückzunehmen und zu entsorgen (Produzentenverantwortung).

Die Einführung der Produzentenverantwortung hat in den letzten Jahrzenten zu entscheidenden Weichenstellungen bei der Vermeidung und Verwertung von Abfällen geführt. Denn nun wurde schon bei der Produktgestaltung eine möglichst einfache und damit kostengünstige Entsorgung der Produktbestandteile berücksichtigt. Zudem wurde ein bundesweit flächendeckendes Sammel-, Sortier- und Verwertungssystem in der Privatwirtschaft aufgebaut.

Mit diesem Hintergrund ist auch die heutige Struktur des Entsorgungssektors zu verstehen.

Die Kommunen verfügen traditionell über die Deponien und im Bereich der Verwertung über Müllverbrennungs- und Kompostierungsanlagen (um ihren Verpflichtungen aus dem Pfad 2 nachzukommen). Die private Entsorgungswirtschaft über leistungsfähige Recyclinganlagen und zudem zahlreiche eigene Müllverbrennungsanlagen (wegen Pfad 1 und 3).

Mittlerweile bestehen im Bereich der Müllverbrennung erhebliche Überkapazitäten, was zu einem harten Wettbewerb zwischen den kommunalen und privaten Anlagenbetreibern führt. Aus diesem Grund ist auch ein Kampf um das nunmehr begehrte Wirtschaftsgut Abfall entbrannt, indem die kommunalen Entsorgungsbetriebe weitere Zuteilungen fordern. Es gibt sogar Stimmen, welche die Produzentenverantwortung in Frage stellen und eine Rekommunalisierung von Teilen der Wertstofferfassung fordern.

Das 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bietet den Kommunen gegenwärtig ein wirksames Werkzeug, um die gewachsenen privatwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten der Entsorgungsindustrie zu durchbrechen und ihre eigenen Unternehmen am Markt zu unterstützen.

Zahlreiche Vertreter deutscher Entsorgungsverbände sehen darin eine Schwächung des Recyclingstandortes Deutschland, welcher sich in den letzten Jahrzenten zu einem weltweiten Innovationsmotor für die Recyclingtechnik entwickelt hat.

Neben zahlreichen Kritikpunkten am Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist es die sogenannte Heizwertklausel, welche die Gemüter im Besonderen erhitzt und gegen die man bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt hat.

Nach der Heizwertklausel (§ 8 Abs. 3 KrWG) ist die energetische Verwertung (das Verbrennen) einer stofflichen Verwertung (dem Recycling) gleichrangig, wenn der Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule pro kg beträgt.

Faktisch wird die fünfstufige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes damit auf eine dreistufige reduziert und große Mengen verwertbarer Rohstoffe einfach verbrannt.

Nach Intervention der Europäischen Kommission hat sich die Bundesregierung bei der Heizwertklausel zu Zugeständnissen bereit erklärt und angekündigt diese bis Ende 2016 zu streichen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung den Kampf um den Abfall (für eine bessere Auslastung der Müllverbrennungsanlagen) noch verschärfen wird, denn die Anlagen sind jetzt da und wollen gefüttert werden.

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